Heizkostenzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss 2012/2013 

Die OÖ. Landesregierung hat am 17.12.2012 für die Heizperiode 2012/2013 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses  an sozial bedürftige Personen beschlossen. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im  Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2013  (Alleinstehende € 837,63,  Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.255,89, je Kind € 158,31) nicht übersteigt. Bei der Antrag stellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen und diese auch tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Der Heizkostenzuschuss beträgt € 140,00 bei Unterschreiten der Einkommensgrenze und € 70,00 bei Überschreiten der Einkommensgrenze um bis zu maximal € 50,00. Die Antragstellung ist bis 15. April 2013 möglich. Antragsformulare liegen bei der Gemeinde auf und sind wir gerne beim Ausfüllen behilflich .

Datei herunterladen: PDFAntragsformular

15.01.2013