Heizkostenzuschuss 2021/2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizen

Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses

folgende Richtlinien vor:


Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial

bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt EUR 175,00 bei

Unterschreiten der  festgesetzten Einkommensgrenze.


Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den

Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss sich im Bundesland Oberösterreich befinden und

ständig bewohnt sein. (Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich).


Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im

Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:

 Alleinstehende EUR 950,00

 Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1500,00

 für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 380,00

 für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520,00

 für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350,00

 Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49


Antrags Formular Heizkostenzuschuss

26.01.2022