Kundmachung Voranschlag 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde St. Johann am Wimberg im Jahr 2022 von heute an eine Woche, d.i. bis zum 13.12.2021, im Gemeindeamt öffentlich aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann und auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.stjohannamwimberg.at abrufbar ist.


Etwaige Erinnerungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim gefertigten Gemeindeamt eingebracht werden.

VA 2022 Entwurf (4,14 MB) - .PDF

07.12.2021